Kosten
Mediation
Die genauen Vergütungssätze für die Mediation sind in der Gebührenordnung der IHK festgelegt und werden vor Beginn der Mediation im Vertrag vereinbart. Im Regelfall werden die Kosten von beiden Parteien in gleichem Umfang bzw. bei innerbetrieblichen Konflikten vom Arbeitgeber getragen.
Für Non-Profit-Organisationen oder für Auszubildende ist u. U. auch eine kostenlose Mediation möglich.
Moderation/Mentoring
Die Abrechnung erfolgt aufwandsabhängig. Die Stunden- bzw. Tagessätze sind abhängig von der Komplexität der Situation und werden im Vorfeld festgelegt.